Mit dem Auto unterwegs – Teil II
Im ersten Teil des Beitrags “Mit dem Auto unterwegs” wurde die Themen Führerscheinerwerb und Fahreinschränkungen besprochen und die möglichen finanziellen Unterstützungen zum behindertengerechten Umbau eines Kraftfahrzeugs.
Der zweite Teil „Mit dem Auto unterwegs“ gliedert sich in drei Kapitel:
- Blauer Parkausweis
- Euro-WC-Schlüssel
- Steuererleichterungen
1. Blauer Parkausweis
Warum Behindertenparkplätze?
Die Stellflächen sind breiter als normale PKW-Stellplätze, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann. Rollstuhlfahrer müssen beispielsweise ihren Rollstuhl neben der Fahrertür platzieren, um ein- und auszusteigen.
Wer bekommt den Parkausweis?
Je nach Behinderung können behinderte Menschen verschiedene Parkerleichterungen in Anspruch nehmen.
Personen mit Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) auf dem Schwerbehindertenausweis erhalten einen Parkausweis. Das gilt auch, wenn die behinderte Person nicht fahren kann. Sie muss als Beifahrer mitfahren.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Ausstellung der Parkausweise sind die Straßenverkehrsbehörden der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen müssen bei der Antragstellung eingereicht werden?
Schwerbehindertenausweis, Passfoto. Das Passfoto kommt aus datenschutzrechtlichen Gründen auf die Rückseite. Die Gültigkeitsdauer ist auf 5 Jahre beschränkt.
Parkerleichterungen in Deutschland, eine Auswahl:
- Parken auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen. Der Ausweis ist sichtbar an der Windschutzscheibe auszulegen.
- Das Parken an Parkuhren und Parkautomaten ist ohne Gebühr und ohne Zeitbegrenzung möglich.
- Parkdauer auf drei Stunden beschränkt an Stellen mit eingeschränktem Halteverbot. Die Ankunftszeit ist mit einer Parkscheibe neben dem Parkausweis nachzuweisen.
Parkerleichterungen in Europa
Seit 2001 sind die EU-Staaten und die EWR-Mitglieder (Island, Norwegen und Liechtenstein) zu einem einheitlichen blauen Parkausweis übergegangen. Deshalb steht auf der Vorderseite des Parkausweises neben der Gültigkeitsdauer der Hinweis, dass der Ausweis, dem Gemeinschaftsmodell des EU-Rates 2008/205/EG (ABl. L 63, 7.3.2008, S. 43) entspricht.
Mit dem Ausweis wird eine Broschüre mit groben Angaben ausgehändigt, wo Sie im jeweiligen Land parken oder nicht parken können. Die lokalen Behörden sind jedoch berechtigt zu entscheiden, welche weiteren Voraussetzungen vorliegen müssen, deshalb informieren Sie sich am besten vor Ort.
2. Euro-WC-Schlüssel
Was ist der Euro-WC-Schlüssel?
Auf Initiative eines kleinen Selbsthilfevereins in Darmstadt kam die Idee eines einheitlichen Schlüssels für Behindertentoiletten.
Seit den 80er Jahren gab es in Städten und auf Autobahnraststätten öffentliche Behindertentoiletten. Zu oft wurden sie von nicht Behinderten benutzt und verschmutzt verlassen. Der CBF Darmstadt entwickelte die Idee eines einheitlichen Schlüsselsystems und den passenden Schlüssel dazu.
Inzwischen ist das Schließsystem fast überall für Behindertentoiletten in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz zu finden.
Wer erhält den Euro-WC-Schlüssel?
Bezugsberechtigt sind Behinderte mit Merkzeichen aG, H, BL oder G, aber mit einem GdB ab 70 % auf dem Schwerbehindertenausweis. Für Personen ohne Schwerbehindertenausweis, mit bestimmten Erkrankungen, oder Personen aus Ländern, die über keinen vergleichbaren Ausweis verfügen, kann ein Arztbericht oder auch der blaue Parkausweis helfen.
Wo erhalte ich den Euro-WC-Schlüssel?
Der Euro-WC-Schlüssel ist nach Zusendung der Unterlagen über den Shop vom CBF Darmstadt zu einem Preis ab 26,90 € zu beziehen.
3. Steuererleichterungen
Auch das Steuerrecht gewährt steuerliche Vergünstigungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
KfZ-Steuervergünstigung nach § 3a KraftStG
Eine 100%ige Befreiung von der KfZ-Steuer erhalten Menschen mit Behinderung mit Merkzeichen H oder aG auf dem Schwerbehindertenausweis.
Das Fahrzeug muss auf die behinderte Person zugelassen sein und ist nur auf ein Fahrzeug beschränkt. Die Steuerbefreiung wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
Die Kraftfahrzeugsteuer ermäßigt sich hingegen um 50 % bei Menschen mit Merkzeichen G (erheblichen Einschränkungen in der Bewegungsfähigkeit). Die Ermäßigung wird jedoch nur gewährt, wenn die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nach dem Sozialgesetzbuch nicht in Anspruch genommen wird.
Steuerliche Nachteilsausgleiche in der Einkommensteuer
Unabhängig vom Besitz eines Kraftfahrzeugs wird ein sogenannter Behinderten-Pauschbetrag gewährt. Dieser Betrag richtet sich nach Grad der Behinderung (§ 33b Einkommensteuergesetz).
Bei der Einkommensteuererklärung können darüber hinaus bestimmte behinderungsbedingte Kosten für die Besitzer von Privatfahrzeugen abgezogen werden: Umrüstkosten für ein Auto in voller Höhe und eine Fahrtkostenpauschale. Die Höhe der Fahrtkostenpauschale ist abhängig vom Grad der Behinderung:
- 900 € bei mind. 80 % oder bei 70 % und Merkzeichen G auf dem Schwerbehindertenausweis
- 4.500 € bei Merkzeichen aG, Blinden, H auf dem Schwerbehindertenausweis oder Pflegegrad 4 oder 5 in der Pflegeversicherung.