Mit dem Flugzeug unterwegs – Der Rollstuhl fliegt mit
Mit dem Flugzeug unterwegs
Trauen Sie sich nicht, mit dem Flugzeug um die Welt zu reisen? Eine Flugreise zu unternehmen, ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder Rollstuhl auf den ersten Blick ein Ding der Unmöglichkeit. In diesem Beitrag sind viele nützliche Tipps enthalten, um entferntere Ziele mit dem Flugzeug zu erreichen. Generell ist das Fliegen mit einem Hilfsmittel nicht allzu kompliziert, der organisatorische Aufwand hingegen schon.
Die Europäische Union hat seit 26.7.2008 gemeinsame Regeln für alle EU-Flughäfen und -Luftfahrtgesellschaften aufgestellt, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Blinden oder älteren Menschen gerecht werden sollen (Verordnung EG Nr. 1107/2004): Die Nutzung eines Flugzeugs soll ohne Diskriminierung und ohne zusätzliche Kosten möglich sein.
Flugplanung und Flugticket
Am einfachsten ist, in ein Reisebüro zu gehen, um den Flug mit dem Reiseberater oder der Reiseberaterin zu planen. Im Reisebüro kann man direkt mit der Fluggesellschaft die besonderen Hilfen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität abklären und den Mobility-Service am Flughafen buchen.
Tipp: Wenn möglich, Direktflüge buchen, um das Umsteigen mit einem Rollstuhl zu meiden. Informationen über Flugziele und Fluggesellschaften erfährt man auf der Homepage des Abflugshafens.
Kriterien für die Preisbildung:
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Je früher desto günstiger
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Last-Minute ist oft teurer
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Längere Aufenthalte am Zielort sind günstiger
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Montag und Freitag für Geschäftsreisen
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Direkt/Nonstop-Flüge sind teurer
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Fluggesellschaft des Ziellandes ist günstiger (Förderung der eigenen Wirtschaft)
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Lokale Feiern und Feiertage beachten
Service am Flughafen
Der Ablauf ist nicht an allen Flughäfen gleich. Informieren Sie sich am besten frühzeitig, wie Abflug und Ankunft am Flughafen ablaufen. Die Unterstützung beim Abflug, beim Transfer oder bei der Ankunft erfolgt ohne zusätzliche Kosten unter der Bedingung, dass der Assistenzbedarf spätestens 48 Stunden vor dem Abflug beantragt wurde. Die Beförderung von bis zu zwei Mobilitätshilfen einschließlich Rollstuhl ist zulässig.
Am Terminal gibt es gekennzeichnete Info-Points, wo der speziell angemeldeten Mobitätsservice wartet, der Sie beim Check-In, an der Gepäckaufgabe, durch die Pass- und Sicherheitskontrollen, bis zum Sitzplatz im Flugzeug begleitet. Der Service ist kostenlos, ebenso die Beförderung des Rollstuhls zusätzlich zum normalen Freigepäck.
Beispiel Flughafen München https://www.munich-airport.de/barrierefreies-reisen-89780
„Anmeldung des Unterstützungsbedarfs
Bitte informieren Sie dazu Ihre Fluggesellschaft, Ihren Reiseveranstalter oder Reisebüro bereits bei der Buchung, spätestens aber 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit, in welchem Umfang Sie Hilfe benötigen.
Bitte teilen Sie Ihrer Airline mit, falls…
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Sie mit einem batteriebetriebenen Rollstuhl oder einer batteriebetriebenen Mobilitätshilfe reisen und teilen Sie Ihrer Airline den verwendeten Batterie-Typ mit. Die Batterien müssen beim Einchecken von Ihnen selbst gesichert und abgeklemmt, sowie die Pole isoliert werden. Anschließend muss der Rollstuhl am Sperrgepäckschalter aufgegeben werden.
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Sie mit einemanerkannten Assistenzhund (Service Animals – SVAN; z. B. Blindenführhund, Signalhund, Diabetikerwarnhund, Epilepsiehund) reisen. Dieser kann auf allen Flügen kostenlos in der Kabine mitgenommen werden.
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Sie während Ihres Aufenthalts am Flughafen den Mobility Service in Anspruch nehmen möchten.“
Manuell betriebene Rollstühle werden in der Regel im Frachtraum des Flugzeugs mitbefördert. Für den Einstieg in das Flugzeug ist oft das Umsetzen in einen fremden, schmaleren Rollstuhl erforderlich.
Die benötigten Hilfeleistungen bei Mobilitätseinschränkungen werden in drei Stufen eingeteilt.
Rollstuhl für lange Wege (Wheelchair for Ramp – WCHR)
Rollstuhl für Stufen (Wheelchair for Steps – WCHS)
Rollstuhl fur die Flugkabine (Wheelchair for Cabin Seat – WCHC)
Auch wenn man normerlweise ohne fremde Hilfe mobil ist, ist zu beachten, dass am Flughafen oft lange Wege zu überwinden sind. Scheuen Sie sich nicht, sich höher einzustufen.
Handgepäck
Seit dem 6.11.2006 gibt es in Europa eine besondere Regelung bei Flüssigkeiten: durchsichtige wiederverschließbare Plastikbeutel, max. 1 Liter Inhalt, separat bei der Fluggast-Kontrolle vorlegen. Ausnahmen für notwendige persönliche Medikamente und Babynahrung.Der Transport eines Rollstuhls wird auf das Handgepäck nicht angerechnet.
An Bord
Die Nutzung der Toilette ist für Reisende, die auch im Flugzeug den Rollstuhl benutzen, von den Fluggesellschaften unterschiedlich geregelt. Bei Langstreckenflügen sind die Toiletten mittlerweile geräumig. Man kann zwar einen Bordrollstuhl beantragen, der ist aber schmaler als der eigene Rollstuhl.
Nach dem Flug
Wenn Sie meinen, dass Ihre Rechte als Behinderte verletzt wurden, melden Sie dies dem Reiseveranstalter, der Leitung des Flughafens oder der Fluggesellschaft. Wenn keine Lösung gefunden wurde, sind Anzeigen ausschließlich mit dem ausgefüllten Formular an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu richten. Zu beachten ist, dass das LBA nur für Vorkommnisse an deutschen Flughäfen, bei deutschen Luftfahrtgesellschaften und bei Luftfahrtunternehmen eines nicht EU-Staates nur beim deutschen Abflughafen zuständig ist.
Weitere nützliche Tipps zum Thema Fliegen und Behinderung finden Sie in der Broschüre „Barrierefrei Reisen mit dem Flugzeug“ des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL). Hier herunterzuladen https://www.germany.travel/media/pdf_5/Barrierefreies_Reisen_mit_dem_Flugzeug_2_Auflage.pdf
Detaillierte Informationen über die Rechte für Flugreisende mit Mobilitätseinschränkungen auf der offiziellen Homepage des Luftfahrt-Bundesamts (LBA)
https://www.lba.de/DE/Fluggastrechte/Mobilitaetseinschraenkung/Mobilitaetseinschraenkung_node.html