Urlaub von der Pflege
Was bedeutet Verhinderungspflege?
Jeden Tag leistet die Pflegeperson eine großartige Arbeit für den pflegebedürftigen Angehörigen. Damit es so bleibt, nimmt sie sich eine stunden- oder tageweise Auszeit. Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatz-Pflegeperson die Hilfe für Betreuung, Begleitung, Haushalt und kleinere Handreichungen.
Diese Hilfen müssen nicht im Haushalt des Pflegebedürftigen geleistet werden. D.h. auch bei einem vorübergehenden Aufenthalt an einem anderen Ort (auch im Ausland) besteht Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege. Also warum nicht mit der Ersatzpflegeperson in den Urlaub fahren? Erstattet werden die nachgewiesenen Kosten der Pflegeperson für Fahrt und Unterkunft.
Wer erhält die Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegekasse. Der Pflegebedürtige muss seit mindestens 6 Monaten mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft sein und die Pflegeperson seit mindestens 6 Monaten im Wohnumfeld des Pflegebedürtigen tätig ist.
Wie hoch ist die Verhinderungspflege?
Unabhängig vom Pflegegrad (nicht bei Pflegegrad 1) beträgt die Verhinderungspflege 1.612,00 € im Jahr. Wenn Sie zusätzlich die Leistungen der Kurzzeitpflege aus dem Kurzzeitpflegetopf in Anspruch nehmen, erhöht sich der Pauschbetrag um 806,00 € auf einen Gesamtbetrag von 2.418,00 €. Bitte beachten Sie, der Betrag der Kurzzeitpflege erhalten Sie nur, wenn die Verhinderungspflege in einer stationären Einrichtung erfolgt.
Abgerechnet werden die nachgewiesenen Fahrtkosten anhand von Fahrkarten oder bei PKW in Anlehnung an die Sätze des Bundesreisekostenrecht 0,20 €/km zum Einsatzort, die Unterkunft und der Verdienstausfall. In allen Fällen darf der Höchstbetrag von 1.612,00 € bzw. 2.418,00 € nicht überschritten werden.
Der im laufenden Jahr nicht ausgeschöpfte Betrag verfällt zum 31.12. des Jahres.
Welche Person kann ich mit der Verhinderungspflege beauftragen?
Die Verhinderungspflege wird gewährt, wenn die Hilfe durch eine Ersatzkraft geleistet wird. Diese darf eine Privatperson oder eine nicht bis zum 2. Grades verwandte Angehörige sein, die nicht im selben Haushalt wohnen. Im umgekehrten Fall, nahe Angehörige bis zum 2 Grades oder Wohnen unter einem Dach, erhalten Sie nur das 1,5-faches des Pflegegeldes, hinzu kommen die nachgewiesenen Fahrtkosten.
Für wie lange wird die Verhinderungspflege gewährt?
Die Verhinderungspflege wird max. 6 Wochen (42 Tage) gewährt.
Wo muss die Verhinderungspflege stattfinden?
Die Ersatzpflege beschränkt sich nicht auf die Wohnung des Pflegebedürftigen, rechtlich gilt ein erweiterter Häuslichkeitsbegriff.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Urteil vom 20.4.2016 (AZ B3 P4/14R) klargestellt, dass auch die Kosten für die Ersatzkraft, die dem Pflegebedürftigen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts entstehen, zu erstatten sind. Konkret ging es um die Kosten für Fahrt und Unterkunft der Pflegeperson. Unerheblich ist ob die Pflegeperson aus Deutschland oder am Urlaubsort gefunden wurde.
Wichtig ist also festzuhalten, dass Sie die Leistungen der Verhinderungspflege auch bei Reiseassistenz am Urlaubsort in Anspruch nehmen können.
Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?
Die Pflegekassen stellen eigene Formulare zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie ein eigenes Formular verwenden (siehe Muster)
Antrag Verhinderungspflege (pdf-DOC 118 kb)
Zu beachten ist, dass die Verhinderungspflege nicht im Voraus beantragt werden muss, auch wenn manche Pflegekassen anderer Auffassung sind, schließlich stehen die Kosten noch nicht endgültig fest.
Schritte
- Formular bei der Pflegeversicherung anfordern
- Abrechnung der nachgewiesenen Kosten. Bei der Abrechnung muss der Grund der Verhinderung der Pflegeperson nicht angegeben werden
Ein Beispiel: Der Pflegebedürftige nimmt an einer Pauschalreise teil. Der Reisepreis beträgt 1.200 € (Fahrt, Unterkunft, Verpflegung und Besichtigungen). Für die Reiseassistenz werden die anteiligen Kosten für Fahrt und Unterkunft in Höhe von 750 € vom Reiseveranstalter bestätigt. - Die Pflegekasse erstattet die Kosten und kürzt das Pflegegeld um 50%
Bei allen Schritten sind wir gerne behilflich und beraten Sie. Schreiben Sie uns: reiseassistenz@solereisen.de oder rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 089- 30779817!